Sozialversicherungskennzahlen und Grenzbeträge 2019

Sozialversicherungskennzahlen und Grenzbeträge 2019 AHV/IV max. rentenbildender Lohn (AHV): 85 320 CHF max. einfache AHV/IV-Rente: 28 440 CHF (2370 CHF) min. einfache AHV/IV-Rente: 14 220 CHF (1185 CHF) BVG Eintrittsschwelle BVG: 21 330 CHF Koordinationsabzug: 24 885 CHF max. versicherter BVG-Lohn: 60 435 CHF Säule 3a Vopo-Abzug mit BVG: 6826 CHF Vopo-Abzug ohne BVG/20% v. Nettol. max.: 34 128 CHF

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Säule 3a 2018 – Steuerersparnis

Steuerersparnis: Bis zum 31.12.2018 profitieren Sie, indem Sie die eingezahlten Beträge von den Steuern abziehen, von Ihren Einzahlungen auf der dritten Säule 3a zusätzlich profitieren. Die Steuerbehörde erlaubt Selbständige Erwerbsträger, die in Form der Säule 3 eingezahlten Prämien von ihrem Einkommen abzuziehen. Wenn Sie Unselbständig sind oder eine Pensionskasse haben (BVG), können Sie bis maximal 6‘768 CHF/Jahr abziehen. Wenn Sie dagegen SelbständigerErwerbsträger sind oder keine Pensionskasse (BVG) haben, können Sie bis zu 20 % Ihres Einkommens abziehen (bis zu maximal 33‘840 CHF/Jahr).

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