Säule 3a 2018 – Steuerersparnis


Steuerersparnis: Bis zum 31.12.2018 profitieren Sie, indem Sie die eingezahlten Beträge von den Steuern abziehen, von Ihren Einzahlungen auf der dritten Säule 3a zusätzlich profitieren.

Die Steuerbehörde erlaubt Selbständige Erwerbsträger, die in Form der Säule 3 eingezahlten Prämien von ihrem Einkommen abzuziehen.

Wenn Sie Unselbständig sind oder eine Pensionskasse haben (BVG), können Sie bis maximal 6‘768 CHF/Jahr abziehen.

Wenn Sie dagegen SelbständigerErwerbsträger sind oder keine Pensionskasse (BVG) haben, können Sie bis zu 20 % Ihres Einkommens abziehen (bis zu maximal 33‘840 CHF/Jahr).

Abhängig von Ihrem Einkommen kann der Abzug für der dritten Säule eingezahlten Beträge erheblich bis zu einem Steuerersparniss von 2’000 CHF/Jahr beitragen.

Neben den deutlichen Steuervorteilen ermöglicht es die dritte Säule, Ihre Pension zu integrieren und kann Sie in schwierigen Zeiten schützen wie zum Beispiel bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall.

Es ist vorteilhaft, rechtzeitig darüber nachzudenken. Sich von Profis beraten zu lassen, ist bei der Wahl der Art der dritten Säule, die am besten zu Ihrer Situation zugeschnitten ist, von grundlegender Bedeutung.

Mit unserer Beratung wissen Sie genau, wie viel Steuern Sie sparen und welche Abdeckungen notwendig sind, um Sie und Ihre Familie am besten zu schützen.

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