Sozialversicherungskennzahlen und Grenzbeträge 2019
AHV/IV
max. rentenbildender Lohn (AHV): 85 320 CHF
max. einfache AHV/IV-Rente: 28 440 CHF (2370 CHF)
min. einfache AHV/IV-Rente: 14 220 CHF (1185 CHF)
BVG
Eintrittsschwelle BVG: 21 330 CHF
Koordinationsabzug: 24 885 CHF
max. versicherter BVG-Lohn: 60 435 CHF
Säule 3a
Vopo-Abzug mit BVG: 6826 CHF
Vopo-Abzug ohne BVG/20% v. Nettol. max.: 34 128 CHF
Wir schenken Ihnen bis zu CHF 564!
3aonline.ch ist auf Instagram!
Um das zu feiern, schenken wir dir bis zu CHF 564!
Genieße den Tag!
Mehr lesen →
Steuerersparnis: Bis zum 31.12.2018 profitieren Sie, indem Sie die eingezahlten Beträge von den Steuern abziehen, von Ihren Einzahlungen auf der dritten Säule 3a zusätzlich profitieren.
Die Steuerbehörde erlaubt Selbständige Erwerbsträger, die in Form der Säule 3 eingezahlten Prämien von ihrem Einkommen abzuziehen.
Wenn Sie Unselbständig sind oder eine Pensionskasse haben (BVG), können Sie bis maximal 6‘768 CHF/Jahr abziehen.
Wenn Sie dagegen SelbständigerErwerbsträger sind oder keine Pensionskasse (BVG) haben, können Sie bis zu 20 % Ihres Einkommens abziehen (bis zu maximal 33‘840 CHF/Jahr).
Mehr lesen →